Jeder, der Pate werden möchte, muss der taufenden Gemeinde eine Patenbescheinigung vorlegen. Diese weist nach, dass Sie Mitglied einer christlichen Kirche sind. Wer keiner Kirche angehört, dem darf das kirchliche Patentamt nicht übertragen werden. Die Patenbescheinigung stellt Ihre Wohnsitzkirchengemeinde aus.

 

Kontakt über die Gemeindebüros.