Das Dimissoriale ist eine amtliche Bescheinigung Ihrer Pfarrerin oder Ihres Pfarrers. Diese brauchen Sie, wenn Sie in unserer Kirchengemeinde wohnen, aber in einer anderen Kirchengemeinde heiraten möchten oder Ihr Kind in einer anderen Stadt oder einem anderen Ort getauft oder konfirmiert werden soll. Das Dimissoriale (lat. = Entlassschein) bescheinigt Ihre Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche, damit die andere Gemeinde die Trauung, Taufe, Konfirmation oder auch Beerdigung durchführen kann. Gleichzeitig stellt das Dimissoriale sicher, dass die andere Kirchengemeinde unserem Gemeindebüro eine vollzogene Hochzeit, Taufe, Konfirmation oder Beerdigung mitteilt, denn diese Amtshandlungen werden auch bei uns, als Ihrer Wohnsitzgemeinde, ins Kirchenbuch eingetragen. Sie können Ihr Dimissoriale bei den Pfarrern beantragen. Wenn Sie als evangelisches Kirchenmitglied, das nicht in unserer Kirchengemeinde wohnt, eine Amtshandlung bei uns durchführen lassen möchten, dann benötigen wir das Dimissoriale Ihrer Wohnsitzgemeinde.

 

Kontakt über die Pfarrpersonen.